In meinem Dokument ist bei der Erstellung ein Fehler gemacht worden. Kann dieser bei der beglaubigten Übersetzung korrigiert werden?


Ein vereidigter Übersetzer ist bei einer beglaubigten Übersetzung dazu verpflichtet, nur den Originaltext richtig und vollständig zu übersetzen. Richtig in diesem Sinne bedeutet: Er muss den Text genauso wie im Original wiedergeben. Das heißt, dass auch Fehler im Original genauso in der Übersetzung übernommen werden müssen (z.B. kann die Schreibweise eines Namens im Originaltext falsch sein: „Matthias“ statt „Matias“). In der Übersetzung selber müsste der Name dann identisch übernommen werden. Der Übersetzer kann lediglich eine Anmerkung unter die Übersetzung anfügen, in der steht, dass hier ein Fehler vorliegt und die Schreibweise des Namens anders lautet. Dieses kann mit dem Pass überprüft werden.


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