Möchten Sie ein Gerichtsurteil oder andere juristische Fachtexte ins Deutsche oder in eine Fremdsprache übersetzen lassen? Unser Übersetzungsbüro bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen von vielen Fremdsprachen wie Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Russisch, Polnisch und viele weitere ins Deutsche und vom Deutschen in die Fremdsprache. Senden Sie uns Ihr Dokument einfach per E-Mail oder unser Kontaktformular zu und wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot. Oder rufen Sie unser Bonner Büro an unter 0228/7 63 63 4 63. Es versteht sich von selbst, dass wir sämtliche Dokumente, die Sie uns zusenden, absolut diskret behandeln.
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Juristische Übersetzungen stellen für Übersetzer eine besondere Herausforderung dar. Hierbei müssen nicht nur die Besonderheiten der unterschiedlichen Rechtssysteme berücksichtigt werden, sondern auch der den Rechtstexten eigene besondere Stil und die juristische Fachterminologie müssen in der Zielsprache genau getroffen werden.
Aufgrund dieser hohen Anforderungen ist es nicht verwunderlich, dass Behörden normalerweise ausschließlich Übersetzungen von Übersetzern akzeptieren, die von einem deutschen Gericht beeidigt worden sind.
Zu den sprachlich anspruchsvollsten Rechtstexten gehören die Gerichtsurteile. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von gerichtlichen Urteilen: Urteile im Zivilprozess und Urteile im Strafprozess.
In Deutschland enthält ein Urteil in einem Zivilverfahren die folgenden Inhalte:
die Bezeichnung der Prozessparteien, die Bezeichnung des Gerichts und der Richter, die Bezeichnung des Tages, an dem die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, die Urteilsformel, die wiederum aus den Teilen Sachentscheidung, Kostenentscheidung und Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit besteht, den Tatbestand, die Entscheidungsgründe und die Unterschrift des Richters.
Das Urteil in einem Strafverfahren enthält folgende Punkte: