Gesellenbrief


Der Gesellenbrief gibt Auskunft über die erfolgreiche Ausbildung einer Person in einem Handwerksberuf. Er wird entweder nach einer Lehre oder einer dualen Ausbildung erworben und dient gemeinsam mit dem Schulabschlusszeugnis und dem Gesellenprüfungszeugnis als Voraussetzung für eine Meisterausbildung, bei der wiederum ein Meisterbrief erworben werden kann. Ein Gesellenbrief ist daher eine Urkunde, die die Ausbildung einer Person anzeigt und bei Verwendung im Ausland beglaubigt übersetzt werden muss.

 

Analog zu anderen Urkunden oder Zeugnissen, wie einem Schulzeugnis, Abiturzeugnis, einer Bachelor- oder Masterurkunde oder einem Meisterbrief kann ein Gesellenbrief auch im Ausland anerkannt werden. Dieser muss jedoch zuvor von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt übersetzt werden, damit die zuständige Schule oder Behörde im Ausland den Gesellenbrief verstehen und als offiziell akzeptieren kann. Je nach Zielland kommt ein anderer vereidigter Übersetzer zum Einsatz, da diese für die notwendige Sprachkombination an einem deutschen Gericht vereidigt sein müssen. Als Online-Übersetzungsbüro arbeiten wir mit beeidigten Übersetzern für alle Sprachen zusammen, sodass wir Gesellenbriefe auf Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch oder eine andere Sprache beglaubigt übersetzen können.

 

Natürlich ist es auch möglich, ausländische Urkunden oder Zeugnisse auf Deutsch übersetzen zu lassen. Dies ist notwendig, um in Deutschland eine Meisterausbildung oder eine duale Ausbildung zu beginnen, da nur mit einer beglaubigten Übersetzung der Dokumente die deutschen Schulen und Behörden Ihre bisherigen Leistungen verstehen und einordnen können. Wir arbeiten daher auch mit vereidigten Übersetzern zusammen, die von einer anderen Sprache (z.B. Polnisch, Serbisch, Kroatisch oder Bulgarisch) auf Deutsch übersetzen können.

 

Zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung des Gesellenbriefs werden häufig weitere Übersetzungen gewünscht, da häufig mehrere Dokumente gleichzeitig bei einer ausländischen Institution eingereicht werden. Unsere vereidigten Übersetzer sind auf keine Dokumentenart festgelegt, sodass wir gerne auch andere Dokumente (z.B. Reisepass, Schulzeugnis, Handelsregisterauszug oder polizeiliches Führungszeugnis) für Sie beglaubigt übersetzen.

 

Um ein unverbindliches Angebot für die Übersetzung Ihres Gesellenbriefs anzufordern, können Sie diesen als Scan in unserem Angebotsformular hochladen und uns mit allen weiteren Informationen zusenden. Wir erstellen auf Basis des Scans nach Rücksprache mit unseren vereidigten Übersetzern ein unverbindliches Angebot, das den Preis, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer und alle weiteren Informationen enthält. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:

Hier können Sie Ihren unverbindlichen Preis berechnen oder direkt online bestellen:

0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

Sie erhalten von uns innerhalb von wenigen Stunden (werktags) ein Angebot mit umfassenden Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer.

 

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an (0228/7 63 63 4 63) oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!