Eine beglaubigte Übersetzung von einem Steuerbescheid kann beispielsweise beim Abschluss eines Kaufvertrags, Arbeitsvertrags oder Mietvertrags im Ausland notwendig werden. Der Steuerbescheid besteht dabei insbesondere aus der Bezifferung der Höhe der zu zahlenden Steuer sowie der Rechtsbelehrung mit Angaben zu Fristen und den zuständigen Behörden. Während der Begriff „Steuerbescheid“ in Deutschland und Österreich verwendet wird, wird in der Schweiz der Ausdruck „Veranlagungsverfügung“ oder „Steuerverfügung“ benutzt, wobei diese im Grunde dasselbe bedeuten.
Beglaubigte Übersetzungen können von allen Dokumenten, somit auch vom Steuerbescheid oder der Steuerverfügung angefertigt werden. Diese werden von einem vereidigten Übersetzer erstellt, sodass die Übersetzung mit einer Beglaubigung versehen ist. Bei weiteren Fragen zur beglaubigten Übersetzung offizieller Dokumente können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
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