Eine Vollmacht wird definiert als ein „einseitiges Rechtsgeschäft“. Dabei erteilt ein Vollmachtgeber einem bevollmächtigten Vertreter die im Dokument beschriebenen Kompetenzen in seinem Namen. Im Speziellen unterscheidet man zwischen einer Generalvollmacht, Einzelvollmacht, Gattungsvollmacht, Inkassovollmacht und Vorsorgevollmacht. Je nach Art des Dokuments sind solche Vollmachten unterschiedlich aufgebaut, haben eine unterschiedliche Länge und natürlich variierenden Inhalt.
Eine beglaubigte Übersetzung einer Vollmacht kann notwendig sein, falls die Vollmacht gegenüber einer dritten Partei angewandt werden soll, die im Ausland sitzt und daher das deutschsprachige Dokument nicht offiziell verstehen und akzeptieren kann. Dann kann ein vereidigter Übersetzer die Vollmacht in die jeweilige benötigte Sprache übersetzen, sodass das Dokument im Ausland verwendet werden kann.
Falls Ihre Vollmacht aus dem Deutschen in eine andere Sprache oder aus einer anderen Sprache ins Deutsche übersetzt werden soll, können Sie gerne ein unverbindliches Angebot anfordern. Dieses beinhaltet die voraussichtliche Bearbeitungsdauer der Übersetzung sowie den Preis.
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