Eine beglaubigte Übersetzung wird in jedem Fall von einem an einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzer erstellt. Dieser muss für die jeweilige Sprachkombination, in der die beglaubigte Übersetzung verfasst wird, durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass er oder sie über ausgezeichnete Sprachkenntnisse in beiden Sprachen verfügt und somit komplexe Texte korrekt und kontextbezogen in eine andere Sprache übersetzen kann. Daher sind vereidigte Übersetzer für die Übersetzung offizieller Dokumente in oder aus der deutschen, englischen, französischen, spanischen oder einer anderen Sprache befugt.
Sollten Sie also ein ausländisches Dokument auf Deutsch übersetzen lassen, um dieses in Deutschland bei einer Behörde, einem Ministerium, einer Universität oder einer anderen Institution anerkennen zu lassen, können Sie dies über einen vereidigten Übersetzer erledigen lassen. Beglaubigte Übersetzungen von beeidigten oder vereidigten Übersetzern werden in Deutschland generell anerkannt. Wichtig: Die Bezeichnung von „vereidigten Übersetzern“ variiert teilweise. Auch die Begriffe „beeidigter Übersetzer“, „ermächtigter Übersetzer“ oder „öffentlich bestellter Übersetzer“ sing gängig und können anzeigen, dass der oder die jeweilige Übersetzern an einem deutschen Gericht vereidigt ist.
Falls Sie über unser Online-Übersetzungsbüro ein anderssprachiges Dokument auf Deutsch übersetzen lassen, können Sie sich sicher sein, dass dieses Dokument von einem solchen vereidigten Übersetzer erstellt wird. Da wir als Übersetzungsbüro mit vereidigten Übersetzern für alle Sprachen zusammenarbeiten, ist es zudem möglich, neben der Übersetzung auf Deutsch auch deutsche Dokumente auf eine andere Sprache übersetzen zu lassen. Diese können anschließend im Ausland anerkannt werden, wobei in bestimmten Fällen eine Apostille oder Überbeglaubigung benötigt werden kann.
Um ein unverbindliches Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung zu erhalten, können Sie in unserem Angebotsformular Ihre Dokumente hochladen und uns zusenden. Außerdem können Sie dort weitere Anmerkungen hinterlassen. Dazu zählt beispielsweise die Nennung einer Deadline oder bestimmte Wünsche bezüglich Ihrer Übersetzung, die wir und unsere vereidigten Übersetzer beachten sollten. Bei Sprachen, die nicht die lateinische Schrift verwenden (z.B. Arabisch, Persisch oder Russisch) kann es notwendig sein, dass Sie uns die Schreibweise der auf dem offiziellen Dokument genannten Eigennamen zukommen lassen. Da es je nach Name unterschiedliche Schreibweisen bei der Transkription in die lateinische Schrift gibt, ist es von Vorteil, wenn Sie uns Ihre präferierte Schreibweise nennen, damit es zu keiner Verwechslung kommen kann.
Anschließend erhalten Sie ein unverbindliches Angebot über den Preis, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer und alle weitere Informationen zu Ihrer beglaubigten Übersetzung. Bei Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
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Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.
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