Wie erhalte ich eine beglaubigte Abschrift meiner Dokumente?


Die Formulierung "beglaubigte Abschrift" kann mehrere Bedeutungen haben. Dies kann zum einen bedeuten, dass eine beglaubigte Kopie oder Abschrift Ihrer offiziellen Dokumente benötigt wird. Diese Dokumente können Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Abiturzeugnisse oder ähnliches sein. In der Regel erhalten Sie eine beglaubigte Kopie dieser Dokumente bei der Behörde, welche diese ausgestellt hat, oder in einzelnen Fällen auch bei einem Notariat. Behörden, welche eine beglaubigte Abschrift für Sie anfertigen sind unter anderem Rathäuser, Schulen, Standesämter und Bürgerämter.

 

Unser Online-Übersetzungsbüro kann für Sie eine andere Art der beglaubigten Abschrift oder Kopie anfertigen. Diese beglaubigte Kopie ist allerdings keine beglaubigte Kopie Ihrer offiziellen Dokumente, sondern eine beglaubigte Kopie bzw. eine weitere Ausfertigung Ihrer beglaubigten Übersetzung, die durch unser Haus angefertigt worden ist. Bitte beachten Sie, dass wir keine weiteren Exemplare einer beglaubigten Übersetzung ausstellen können, die nicht von uns angefertigt worden ist. In der Regel bewahren wir Ihre Übersetzung mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrags in unserem Archiv auf, weshalb wir Ihnen eine Bestellung von weiteren beglaubigten Exemplaren in diesem Zeitraum definitiv ermöglichen können. Für die Anfertigung der beglaubigten Abschriften berechnen wir eine zusätzliche Gebühr, die Ihnen bereits in dem unverbindlichen Angebot, welches Sie nach Ihrem ersten Kontakt und nach Prüfung Ihrer Dokumente per E-Mail von uns erhalten, mitgeteilt wird. Wenn Sie eine beglaubigte Kopie bestellen möchten, kontaktieren Sie uns gerne entweder per E-Mail oder telefonisch. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Rechnung und nachdem wir für diese einen Zahlungseingang auf unserem Konto verbuchen können, stellen wir Ihnen Ihr beglaubigtes Exemplar aus.

 

In manchen Fällen können uns Ihre beglaubigten Übersetzungen auch länger vorliegen und demnach noch über die Frist von einem Jahr hinaus weitere Exemplare Ihrer beglaubigten Übersetzung bei uns bestellt werden. Dies muss allerdings individuell angefragt werden und kann nicht pauschal garantiert werden. Falls uns Ihre Übersetzung nach Ablauf der Frist von einem Jahr nicht mehr vorliegt, müssen Sie hierfür erneut ein Angebot anfordern. In diesem Fall erhalten Sie, genau wie bei Ihrer ursprünglichen Anfrage, ein unverbindliches Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung von uns, in dem wir Ihnen den Preis (inkl. Mwst. und Versand innerhalb Deutschlands) für die beglaubigte Übersetzung auflisten und Ihnen die Bearbeitungszeit des Auftrags in Werktagen bis zum Postversand nennen.

 

Gerne können Sie auch schon beim Anfordern eines unverbindlichen Angebots anmerken, dass Sie gerne mehrere Exemplare Ihrer beglaubigten Übersetzung erhalten möchten. Dies kann hilfreich sein, falls Sie das Dokument an verschiedenen Stellen einreichen müssen oder ein oder mehrere Exemplare für sich selbst sichern möchten.


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Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

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