Haager Übereinkommen


Das Haager Übereinkommen von 1980 (nicht zu verwechseln mit dem „Haager Abkommen“ von 1899 und 1907) regelt die Verwendungsmöglichkeiten von ausländischen Dokumenten innerhalb der Mitgliedsstaaten des Übereinkommens. Somit muss die Echtheit einer beglaubigten Übersetzung, die in Deutschland angefertigt wurde, nicht mit einer Apostille, Legalisierung oder Überbeglaubigung bestätigt werden, damit sie in einem Mitgliedsstaat des Haager Übereinkommens anerkannt wird.

 

Wir arbeiten mit beeidigten/vereidigten Übersetzern zusammen, die an deutschen Gerichten registriert sind. Somit können Sie sicher sein, dass eine beglaubigte Übersetzung, die Sie bei uns in Auftrag geben, in allen Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt wird. Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung für Staaten wünschen, die nicht im Haager Übereinkommen sind, können Sie uns dies gerne mitteilen und wir können auf Ihren Wunsch hin eine Apostille, Legalisierung oder Überbeglaubigung beim zuständigen Landgericht einholen.

 

Derzeitige Mitgliedsstaaten sind:

Albanien

Andorra

Antigua und Barbuda

Argentinien

Armenien

Australien

Bahamas

Bahrain

Barbados

Belarus

Belgien

Belize

Bolivien

Bosnien und Herzegowina

Botswana

Brasilien

Brunei

Bulgarien

Burkina Faso

Chile

Costa Rica

Dänemark (nur Kernland)

Deutschland

Dominica

Ecuador

El Salvador

Estland

Eswatini

Fidschi

Finnland

Frankreich

Georgien

Grenada

Griechenland

Großbritannien und Nordirland (mit Überseegebieten)

Guatemala

Guyana

Honduras

Hong Kong

Indonesien

Irland

Island

Israel

Italien

Japan

Kap Verde

Kasachstan

Kolumbien

Kroatien

Lesotho

Lettland

Liechtenstein

Litauen

Luxemburg

Macau

Malawi

Malta

Marshallinseln

Mauritius

Mexiko

Moldawien

Monaco

Montenegro

Namibia

Neuseeland

Nicaragua

Niederlande

Nordmazedonien

Norwegen

Oman

Österreich

Palau

Panama

Paraguay

Peru

Polen

Portugal

Rumänien

Russland

Samoa

San Marino

São Tomé und Príncipe

Saudi-Arabien

Schweden

Schweiz

Serbien

Seychellen

Simbabwe

Singapur

Slowakei

Slowenien

Spanien

Sri Lanka

St. Kitts und Nevis

St. Lucia

St. Vincent und die Grenadinen

Südafrika

Südkorea

Suriname

Tonga

Trinidad und Tobago

Tschechien

Türkei

Ukraine

Ungarn

Uruguay

USA

Usbekistan

Vanuatu

Venezuela

Zypern


HKÜ-Inkonformität - weitere Hinweise:

Einige wenige Mitgliedsstaaten zeigen trotz ihrer Zugehörigkeit zum Haager Übereinkommen gegenüber den USA Probleme in der Umsetzung der Richtlinien. Daher empfehlen wir Ihnen, falls Sie Dokumente in diese Länder verschicken möchten, sich zu vergewissern, dass Ihre Dokumente dort anerkannt werden. Dies betrifft folgende Staaten:

  • Bahamas
  • Brasilien
  • Costa Rica
  • Guatemala
  • Panama

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