Ein Urkundenübersetzer wird in Deutschland auch „beeidigter Übersetzer“ oder „vereidigter Übersetzer“ genannt. Auch die Bezeichnungen „ermächtigter Übersetzer“ oder „öffentlich bestellter Übersetzer“ sind gängig, allerdings bezeichnen alle das gleiche: Ein Urkundenübersetzer ist an einem deutschen Gericht vereidigt und dadurch befugt, beglaubigte Übersetzungen für eine oder mehrere bestimmte Sprachkombinationen zu erstellen. Das bedeutet, dass ein Übersetzer, der beispielsweise ein Abiturzeugnis von Deutsch auf Englisch beglaubigt übersetzen möchte, für die Sprachkombination Deutsch-Englisch vereidigt sein muss, damit sichergestellt werden kann, dass die beglaubigte Übersetzung möglichst fehlerfrei und korrekt erstellt wurde.
Urkundenübersetzer sind damit nicht nur auf die Übersetzung von Urkunden festgelegt, sondern übersetzen auch andere Dokumente, wie beispielsweise ein Abiturzeugnis, Handelsregisterauszug, Vertrag, Reisepass oder polizeiliches Führungszeugnis. In unserem Online-Übersetzungsbüro erhalten Sie beglaubigte Übersetzungen aller Dokumente von einem vereidigten Übersetzer bzw. Urkundenübersetzer. Außerdem arbeiten wir mit Übersetzern für alle Sprachen zusammen. Damit können Sie Ihre Dokumente in oder aus Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch oder eine andere Sprache übersetzen lassen.
Um ein unverbindliches Angebot für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente anzufordern, können Sie in unserem Angebotsformular Ihre eingescannten Dokumente hochladen und uns alle weiteren Wünsche und Anforderungen an Ihre Übersetzung zukommen lassen. Beispielsweise können Sie eine Apostille oder Überbeglaubigung anfordern oder einen Expressversand Ihrer Übersetzung wünschen.
In Zusammenarbeit mit unseren vereidigten Übersetzern erstellen wir schnellstmöglich ein individuelles Angebot, das wir Ihnen per E-Mail zukommen lassen. Dort sind der Preis, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer und alle weiteren Modalitäten zu Ihrer beglaubigten Übersetzung genannt. Durch unsere Zusammenarbeit mit Urkundenübersetzern für jede Sprache verfügen wir über eine große Erfahrung und können unverbindliche Angebote passend für Ihren Verwendungszweck erstellen.
Analog zu den vielen Bezeichnungen eines vereidigten Übersetzers, die in Deutschland gebräuchlich sind, können beglaubigte Übersetzungen übrigens unterschiedliche Bezeichnungen haben. So ist in diesem Zusammenhang auch häufig von einer „amtlich beglaubigten Übersetzung“ oder einer „notariell beglaubigten Übersetzung“ die Rede, wobei diese Ausdrücke dasselbe meinen. Als Online-Übersetzungsbüro beraten wir Sie gerne rund um das Thema Übersetzungen. Bei Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
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0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu
Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.
Sie erhalten von uns innerhalb von wenigen Stunden (werktags) ein Angebot mit umfassenden Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer.
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