Beglaubigte Übersetzungen dienen in der Regel zur Kommunikation bei internationalen Angelegenheiten. Egal, ob die Übersetzung für ein Auslandssemester, Auslandsstudium, Urlaub im Ausland oder eine Hochzeit in einem anderen Land genutzt wird – sie dient immer zum Verständnis zwischen zwei unterschiedlichen Sprachen. Auch geschäftliche Übersetzungen für eine Expansion ins Ausland oder einem Vertragsabschluss mit einem ausländischen Partner beinhaltet immer die Kommunikation zwischen einer deutschen und einer ausländischen Institution, Behörde oder einem Unternehmen.
Das Zielland der beglaubigten Übersetzung wird somit durch den Zweck der Übersetzung bestimmt. Bei fremdsprachigen Übersetzungen sind meistens Deutschland, Österreich oder die Schweiz Zielländer, da ein englisch-, französisch-, spanisch- oder türkischsprachiges Dokument ins Deutsche übersetzt wird, damit es bei deutschen, österreichischen oder schweizerischen Behörden vorgelegt werden kann. Deutsch ist in diesen Fällen immer die Zielsprache, da nur so inländische Ministerien, Universitäten, Rathäuser oder Standesämter die Dokumente verstehen können.
Zielland einer beglaubigten Übersetzung kann aber auch ein anderes Land sein, in der die beglaubigte Übersetzung zur Verwendung kommen soll. Deutsche Dokumente werden für diesen Zweck in die Amts- und Verkehrssprache des Landes übersetzt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass eine Universität eine englische Übersetzung der Dokumente haben möchte, obwohl die Landessprache des Landes, in dem die Universität beheimatet ist, gar nicht Englisch ist.
Wichtig ist, dass Ihre beglaubigte Übersetzung direkt in das Zielland Ihrer Wahl versendet werden kann. Dies geht sowohl elektronisch als Scan, per Post als Normalversand oder per Post als Expressversand. Ihre gewünschte Versandart können Sie uns gerne im Angebotsformular mitteilen.
Außerdem gibt es je nach Zielland bestimmte Bedingungen zu beachten. In manchen Fällen kann eine Apostille oder Überbeglaubigung hinzukommen, die der beglaubigten Übersetzung beigefügt werden muss. Da Sie am besten über den Sinn und Zweck Ihrer beglaubigten Übersetzung Bescheid wissen, überlassen wir es Ihnen, ob eine solche Zusatzbeglaubigung für Ihre Übersetzung notwendig ist. Gerne können wir Sie jedoch zu diesem Thema beraten. Dazu können Sie uns jederzeit kontaktieren.
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