Beglaubigte Übersetzungen für die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland


Stand: Dezember 2024 - Dieser Guide wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen in den behördlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

1. Einführung und Grundlagen

Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erfordert verschiedene Dokumente in deutscher Sprache. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer übersetzt werden.

Wichtige Grundregeln

  • Alle nicht-deutschsprachigen Dokumente benötigen eine beglaubigte Übersetzung
  • Übersetzungen müssen von in Deutschland zugelassenen Übersetzern stammen
  • Kopien ausländischer Originaldokumente müssen beglaubigt sein

2. Erforderliche Dokumente für den Aufenthaltstitel

Grundlegende Dokumente

Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit

Familiennachzug

3. Der Übersetzungsprozess Schritt für Schritt

Schritt 1: Dokumentenvorbereitung (2-3 Wochen)

  • Originaldokumente im Herkunftsland beschaffen
  • Dokumente ggf. legalisieren oder mit Apostille versehen lassen
  • Beglaubigte Kopien anfertigen lassen

Schritt 2: Übersetzungsprozess (1-2 Wochen)

  • Geeigneten vereidigten Übersetzer finden
  • Dokumente einreichen
  • Übersetzung anfertigen lassen
  • Qualitätskontrolle und Beglaubigung

Schritt 3: Einreichung (1-3 Tage)

  • Vollständigkeit aller Unterlagen prüfen
  • Frühzeitig einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
  • Dokumente geordnet einreichen

4. Besondere Anforderungen nach Herkunftsland

China (Stand: 12/2024)

Quelle: Deutsche Botschaft Peking

  • Chinesische Dokumente müssen mit einer Haager Apostille versehen sein
  • Bei Dokumenten ohne Apostille: Legalisation durch die zuständige chinesische Behörde erforderlich
  • Die chinesische und die deutsche Namensschreibweise muss in allen Dokumenten identisch sein
  • Beglaubigte Übersetzungen müssen die Stempel und Siegel mit übersetzen

Türkei (Stand: 12/2024)

Quelle: Deutsche Botschaft Ankara

  • Türkische Personenstandsurkunden aus dem Zentralregister ("Formül A" und "Formül B") werden bevorzugt
  • Die E-Devlet-Ausdrucke werden nur mit QR-Code akzeptiert
  • Bei älteren Dokumenten: Ausstellung nicht älter als 6 Monate
  • Beglaubigte Übersetzungen müssen von in Deutschland anerkannten Übersetzern stammen

Indien (Stand: 12/2024)

Quelle: Deutsche Botschaft Neu-Delhi

  • Englischsprachige Dokumente von staatlichen indischen Behörden benötigen meist keine Übersetzung
  • Dokumente in Regional- oder Lokalsprachen müssen von vereidigten Übersetzern übersetzt werden
  • Alle Dokumente müssen mit Apostille der zuständigen indischen Behörde versehen sein
  • Ausbildungsnachweise müssen durch die Association of Indian Universities (AIU) vorbeglaubigt werden

Russland (Stand: 12/2024)

Quelle: Deutsche Botschaft Moskau

  • Russische Dokumente benötigen eine Apostille der zuständigen russischen Behörde
  • Die Transliteration kyrillischer Namen muss der GOST 7.79-2000 Norm entsprechen
  • Beglaubigte Übersetzungen müssen die Apostille mit übersetzen
  • Aktuelle Dokumente dürfen nicht älter als 3 Monate sein

Wichtiger Hinweis: Die Anforderungen können sich je nach aktueller Situation und Bundesland unterscheiden. Bitte prüfen Sie immer auch die Vorgaben der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.

Alle Angaben basieren auf den offiziellen Informationen der deutschen Auslandsvertretungen (Stand: Dezember 2024).

5. Häufige Probleme und Lösungen


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Bei Fragen zu einer Überbeglaubigung, Apostille oder der beglaubigten Übersetzung an sich, können Sie uns jederzeit kontaktieren.