Eine beglaubigte Übersetzung im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) ist eine von einem staatlich ermächtigten Übersetzer angefertigte und bestätigte Übersetzung.
Land | Rechtliche Basis | Besonderheiten |
---|---|---|
Deutschland | §142 ZPO, Dolmetschergesetze der Länder | Föderale Struktur, Länderhoheit bei Beeidigung |
Österreich | SDG (Sachverständigen- und Dolmetschergesetz) | Zentrales Verzeichnis für ganz Österreich |
Schweiz | Kantonale Regelungen | Stark dezentralisiert, kantonale Unterschiede |
Je nach Land werden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet:
Merkmal | Deutschland | Österreich | Schweiz |
---|---|---|---|
Stempel/Siegel | Erforderlich | Erforderlich | Kantonal unterschiedlich |
Beglaubigungsformel | Standardisiert | Einheitlich | Variiert nach Kanton |
Schnursiegel | Meist erforderlich | Immer erforderlich | Teilweise erforderlich |
Apostille | International nötig | International nötig |
International nötig |
Wichtig: Die Anforderungen können je nach Zielland und Verwendungszweck variieren. Für internationale Verwendung ist oft eine zusätzliche Apostille erforderlich.
Die Kosten für beglaubigte Übersetzungen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Die genauen Kosten variieren je nach Land, Region und Dokumenttyp.
Die Kosten für beglaubigte Übersetzungen können durch verschiedene Faktoren zusätzlich zur Grundgebühr und Beglaubigungsgebühr steigen. Bei den Dokumenten selbst entstehen Mehrkosten durch schwer lesbare oder alte Originale, komplexe Formatierungen mit Tabellen oder Grafiken sowie durch die notwendige Beschreibung von Siegeln und Stempeln.
Zeitliche Faktoren wie Eilaufträge, Express-Bearbeitung verursachen ebenfalls Zusatzkosten. Wenn internationale Verwendungen vorgesehen sind, kommen oft noch Kosten für Apostillen oder notarielle Beglaubigungen hinzu. Die genaue Höhe dieser Zusatzkosten hängt von der Komplexität des Auftrags und den spezifischen Anforderungen ab, weshalb eine detaillierte Vorabklärung empfehlenswert ist.
Hinweis: Die tatsächlichen Preise und Kosten können je nach Region, Dokumentart und Umfang variieren.
Laura bewarb sich für den Master in Wirtschaftsinformatik an der Universität Zürich. Ihr Fall zeigt die typischen Herausforderungen bei Universitätsbewerbungen im DACH-Raum:
"Besonders wichtig war die Beachtung der kantonalen Besonderheiten", berichtet Laura. "Die Übersetzungen mussten von einem in der Schweiz anerkannten Übersetzer beglaubigt werden. Zusätzlich benötigte ich eine Apostille für das Bachelorzeugnis."
Dr. Thomas M. erhielt ein Jobangebot von einem Pharmaunternehmen in Basel. Seine Erfahrung zeigt den typischen Prozess für Arbeitsvisa im DACH-Raum:
"Der größte Unterschied war die Anforderung an die Beglaubigung", erklärt Dr. Thomas. "Die österreichischen Übersetzungen mussten zusätzlich mit einer Apostille versehen werden, obwohl es sich um DACH-Länder handelt."
Das binationale Paar entschied sich, in München zu heiraten. Ihr Fall demonstriert die komplexen Anforderungen bei internationalen Eheschließungen:
"Die größte Herausforderung war die unterschiedliche Gültigkeitsdauer der Dokumente", erinnert sich Maria. "Das Ehefähigkeitszeugnis aus der Schweiz musste innerhalb von sechs Monaten verwendet werden, die Übersetzung durfte nicht älter als drei Monate sein."
Sarah gründete ihr Tech-Startup parallel in Berlin und Wien. Ihr Fall zeigt die Komplexität bei internationalen Firmengründungen:
"Entscheidend war die vorausschauende Planung", betont Sarah. "Alle Dokumente mussten in beiden Ländern rechtsgültig sein. Die beglaubigten Übersetzungen mussten sowohl den deutschen als auch den österreichischen Anforderungen entsprechen."
Deutschland
Österreich
Schweiz
Die Bearbeitungszeit für beglaubigte Übersetzungen beträgt in der Regel:
Typische Bearbeitungszeiten:
Die Bearbeitungszeiten variieren nach Kanton:
Die Gültigkeit hängt vom Verwendungszweck und den Anforderungen der jeweiligen Behörde ab. Generell gibt es keine zeitliche Begrenzung, solange sich der Inhalt des Originaldokuments nicht ändert.
Innerhalb der DACH-Region werden beglaubigte Übersetzungen meist gegenseitig anerkannt. Für die internationale Verwendung kann eine zusätzliche Apostille erforderlich sein.
Eine beglaubigte Übersetzung wird vom Übersetzer mit einer Beglaubigungsformel versehen, die die Richtigkeit bestätigt. "Beeidigt" bezieht sich hingegen auf den Status des Übersetzers, der einen Eid vor Gericht geleistet hat. In der Praxis werden beide Begriffe oft synonym verwendet.
Ja, für die Angebotserstellung und Übersetzung können Dokumente meist digital eingereicht werden. Für die finale beglaubigte Version benötigt der Übersetzer jedoch in der Regel das Original oder eine beglaubigte Kopie in Papierform.
Bei mehrsprachigen Dokumenten muss in der Regel nur der fremdsprachige Teil übersetzt werden. Die bereits vorhandene deutsche Version wird als Referenz gekennzeichnet. Dies gilt besonders bei Diplomen oder internationalen Verträgen.
Zusammenfassung: Trotz einiger Unterschiede in den formalen Anforderungen und Bezeichnungen sind beglaubigte Übersetzungen in allen DACH-Ländern nach ähnlichen Grundprinzipien geregelt. Für die internationale Verwendung empfiehlt sich eine frühzeitige Planung und genaue Prüfung der spezifischen Anforderungen des Ziellandes.
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