Der DACH-Vergleich für beglaubigte übersetzungen


Rechtliche Grundlagen in D-A-CH

Eine beglaubigte Übersetzung im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) ist eine von einem staatlich ermächtigten Übersetzer angefertigte und bestätigte Übersetzung. 

 

Land Rechtliche Basis Besonderheiten
Deutschland §142 ZPO, Dolmetschergesetze der Länder Föderale Struktur, Länderhoheit bei Beeidigung
Österreich SDG (Sachverständigen- und Dolmetschergesetz) Zentrales Verzeichnis für ganz Österreich
Schweiz Kantonale Regelungen Stark dezentralisiert, kantonale Unterschiede

Grundlegende Unterschiede

Wichtigsten Unterschiede der Länder im Vergleich

 

Deutschland:

  • Der Übersetzer muss "öffentlich bestellt und beeidigt" oder "ermächtigt" sein, wobei die genaue Bezeichnung je nach Bundesland variiert
  • Bestellung erfolgt durch die Landgerichte oder Oberlandesgerichte
  • Die Übersetzung muss mit dem Originaltext fest verbunden sein (meist durch Schnur und Siegel)
  • Der Beglaubigungsvermerk muss einen standardisierten Text enthalten, der die Vollständigkeit und Richtigkeit bestätigt
  • Es muss immer das Original oder eine beglaubigte Kopie als Grundlage verwendet werden

Österreich:

  • Übersetzer müssen als "allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher" eingetragen sein
  • Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und muss regelmäßig erneuert werden
  • Elektronische Beglaubigungen mit qualifizierter elektronischer Signatur sind ausdrücklich zugelassen
  • Der Übersetzer muss eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung nachweisen
  • Die Rundsiegel-Nummer des Übersetzers muss auf der Beglaubigung erscheinen

Schweiz:

  • Die Anforderungen unterscheiden sich stark nach Kanton
  • Einige Kantone haben eigene staatliche Übersetzungsdienste
  • In manchen Kantonen ist zusätzlich eine notarielle Beglaubigung der Übersetzerunterschrift erforderlich
  • Nicht alle Kantone haben ein System der Beeidigung - teilweise werden auch Übersetzungen von nicht vereidigten, aber qualifizierten Übersetzern akzeptiert
  • Für bestimmte Dokumentenarten (z.B. Personenstandsurkunden) gelten besondere kantonale Vorschriften

 

Übersetzerbezeichnungen im Vergleich

Je nach Land werden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet:

  • Deutschland:
    • Öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer
    • Staatlich geprüfter Übersetzer
    • Vereidigter Übersetzer
  • Österreich:
    • Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher
    • Gerichtsdolmetscher
  • Schweiz:
    • Beeidigter Übersetzer (kantonal unterschiedlich)
    • Vereidigte Übersetzerin/Übersetzer

Formale Anforderungen im Vergleich

Merkmal Deutschland Österreich Schweiz
Stempel/Siegel Erforderlich Erforderlich Kantonal unterschiedlich
Beglaubigungsformel Standardisiert Einheitlich Variiert nach Kanton
Schnursiegel Meist erforderlich Immer erforderlich Teilweise erforderlich
Apostille International nötig International nötig

International nötig

Wichtig: Die Anforderungen können je nach Zielland und Verwendungszweck variieren. Für internationale Verwendung ist oft eine zusätzliche Apostille erforderlich.

Kosten und Gebühren im Vergleich

Die Kosten für beglaubigte Übersetzungen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Grundgebühr für die Übersetzungsleistung
  • Beglaubigungsgebühr
  • Eventuell anfallende Zusatzkosten 

Die genauen Kosten variieren je nach Land, Region und Dokumenttyp.

 

Die Kosten für beglaubigte Übersetzungen können durch verschiedene Faktoren zusätzlich zur Grundgebühr und Beglaubigungsgebühr steigen. Bei den Dokumenten selbst entstehen Mehrkosten durch schwer lesbare oder alte Originale, komplexe Formatierungen mit Tabellen oder Grafiken sowie durch die notwendige Beschreibung von Siegeln und Stempeln.

Zeitliche Faktoren wie Eilaufträge, Express-Bearbeitung verursachen ebenfalls Zusatzkosten. Wenn internationale Verwendungen vorgesehen sind, kommen oft noch Kosten für Apostillen oder notarielle Beglaubigungen hinzu. Die genaue Höhe dieser Zusatzkosten hängt von der Komplexität des Auftrags und den spezifischen Anforderungen ab, weshalb eine detaillierte Vorabklärung empfehlenswert ist.


Hinweis: Die tatsächlichen Preise und Kosten können je nach Region, Dokumentart und Umfang variieren.

Praxisbeispiele und Szenarien

Fall 1: Universitätsbewerbung - Laura B. aus Deutschland an der Universität Zürich

Laura bewarb sich für den Master in Wirtschaftsinformatik an der Universität Zürich. Ihr Fall zeigt die typischen Herausforderungen bei Universitätsbewerbungen im DACH-Raum:

 

"Besonders wichtig war die Beachtung der kantonalen Besonderheiten", berichtet Laura. "Die Übersetzungen mussten von einem in der Schweiz anerkannten Übersetzer beglaubigt werden. Zusätzlich benötigte ich eine Apostille für das Bachelorzeugnis."

 

 

 

Fall 2: Arbeitsvisa - Dr. Thomas M. aus Österreich in der Schweizer Pharmaindustrie

Dr. Thomas M. erhielt ein Jobangebot von einem Pharmaunternehmen in Basel. Seine Erfahrung zeigt den typischen Prozess für Arbeitsvisa im DACH-Raum:

 

"Der größte Unterschied war die Anforderung an die Beglaubigung", erklärt Dr. Thomas. "Die österreichischen Übersetzungen mussten zusätzlich mit einer Apostille versehen werden, obwohl es sich um DACH-Länder handelt."

 

 

 

Fall 3: Eheschließung - Maria S. aus der Schweiz und Andreas K. aus Deutschland

Das binationale Paar entschied sich, in München zu heiraten. Ihr Fall demonstriert die komplexen Anforderungen bei internationalen Eheschließungen:

 

"Die größte Herausforderung war die unterschiedliche Gültigkeitsdauer der Dokumente", erinnert sich Maria. "Das Ehefähigkeitszeugnis aus der Schweiz musste innerhalb von sechs Monaten verwendet werden, die Übersetzung durfte nicht älter als drei Monate sein."

 

 

 

Fall 4: Firmengründung - Tech-Startup von Sarah W. in Deutschland und Österreich

Sarah gründete ihr Tech-Startup parallel in Berlin und Wien. Ihr Fall zeigt die Komplexität bei internationalen Firmengründungen:

 

"Entscheidend war die vorausschauende Planung", betont Sarah. "Alle Dokumente mussten in beiden Ländern rechtsgültig sein. Die beglaubigten Übersetzungen mussten sowohl den deutschen als auch den österreichischen Anforderungen entsprechen."

 

 

Nützliche Kontakte und Ressourcen

 

Deutschland

 

Österreich

 

Schweiz

 

 

Typische Bearbeitungszeiten

 

Deutschland

Die Bearbeitungszeit für beglaubigte Übersetzungen beträgt in der Regel:

  • Standard: 3-5 Werktage
  • Express: 1-2 Werktage

Österreich

Typische Bearbeitungszeiten:

  • Standard: 4-6 Werktage
  • Express: 2-3 Werktage

Schweiz

Die Bearbeitungszeiten variieren nach Kanton:

 

  • Standard: 5-7 Werktage
  • Express: 2-3 Werktage

Checkliste für länderübergreifende Dokumente

  • Original und beglaubigte Kopie des Dokuments vorhanden
  • Übersetzer für Zielsprache und -land qualifiziert
  • Beglaubigungsformel korrekt und vollständig
  • Stempel/Siegel vorhanden und lesbar
  • Apostille (falls erforderlich) beantragt
  • Bearbeitungszeiten eingeplant
  • Zusätzliche Beglaubigungen berücksichtigt

Häufig gestellte Fragen

Wie lange sind beglaubigte Übersetzungen gültig?

Die Gültigkeit hängt vom Verwendungszweck und den Anforderungen der jeweiligen Behörde ab. Generell gibt es keine zeitliche Begrenzung, solange sich der Inhalt des Originaldokuments nicht ändert.

 

Werden Übersetzungen aus anderen DACH-Ländern anerkannt?

Innerhalb der DACH-Region werden beglaubigte Übersetzungen meist gegenseitig anerkannt. Für die internationale Verwendung kann eine zusätzliche Apostille erforderlich sein.

 

Was bedeutet der Unterschied zwischen beglaubigter und beeidigter Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird vom Übersetzer mit einer Beglaubigungsformel versehen, die die Richtigkeit bestätigt. "Beeidigt" bezieht sich hingegen auf den Status des Übersetzers, der einen Eid vor Gericht geleistet hat. In der Praxis werden beide Begriffe oft synonym verwendet.

 

Kann ich Dokumente auch digital zur Übersetzung einreichen?

Ja, für die Angebotserstellung und Übersetzung können Dokumente meist digital eingereicht werden. Für die finale beglaubigte Version benötigt der Übersetzer jedoch in der Regel das Original oder eine beglaubigte Kopie in Papierform.

 

Wie gehe ich bei mehrsprachigen Dokumenten vor?

Bei mehrsprachigen Dokumenten muss in der Regel nur der fremdsprachige Teil übersetzt werden. Die bereits vorhandene deutsche Version wird als Referenz gekennzeichnet. Dies gilt besonders bei Diplomen oder internationalen Verträgen.

Zusammenfassung: Trotz einiger Unterschiede in den formalen Anforderungen und Bezeichnungen sind beglaubigte Übersetzungen in allen DACH-Ländern nach ähnlichen Grundprinzipien geregelt. Für die internationale Verwendung empfiehlt sich eine frühzeitige Planung und genaue Prüfung der spezifischen Anforderungen des Ziellandes.


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