Stand: Januar 2025 - Dieser Guide wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen in den Botschaftsanforderungen zu berücksichtigen.
Ein Working Holiday Visum ermöglicht jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren einen längeren Aufenthalt im Ausland mit der Möglichkeit zu arbeiten. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer übersetzt werden.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderungen können sich je nach Botschaft und Saison unterscheiden. Prüfen Sie immer die aktuellen Vorgaben der jeweiligen Botschaft. Zudem sollten Sie prüfen, ob es bei Ihnen um das Working Holiday oder das Work Permit Visum handelt. Sollten Sie sich unsicher sein, zeigt unser Work Permit Ländervergleich kompakt und übersichtlich für wen das Visum geeignet ist und welche Dokumente dafür benötigt werden.
Die Gültigkeit variiert je nach Land und Dokumententyp:
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt mit einem Working Holiday Visum und möchten vor Ort auch
beruflich tätig werden?
Dann empfehlen wir Ihnen unseren umfassenden Ratgeber „Arbeiten im Ausland – Dokumente korrekt übersetzen lassen“. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen, wann beglaubigte Übersetzungen erforderlich sind
und wie Sie Ihre beruflichen Dokumente so vorbereiten, dass sie international anerkannt werden.
Ideal für alle, die praktische Berufserfahrung im Ausland sammeln und ihren Aufenthalt sorgfältig vorbereiten möchten.
Wichtiger Hinweis: Diese Checkliste dient als Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die konkreten Anforderungen können je nach Land und persönlicher Situation variieren. Für eine individuelle Beratung zu Ihren Übersetzungen kontaktieren Sie uns gerne.
Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:
0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu
Wir fertigen für Sie beglaubigte Übersetzungen jeglicher Art an. Von Abiturzeugnissen, Bachelor- oder Masterzeugnissen über den Führerschein bis zu Verträgen - unsere vereidigten Übersetzer erledigen jeden Auftrag. Aus unserem Bonner Übersetzungsbüro verschicken wir die fertigen Dokumente deutschlandweit (Köln, Frankfurt, München, Berlin, Hamburg, etc.) und sogar weltweit (USA, Großbritannien, Frankreich, Australien, etc.).
Bei Fragen zu einer Überbeglaubigung, Apostille oder der beglaubigten Übersetzung an sich, können Sie uns jederzeit kontaktieren.